Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für klein- und mittelständische Unternehmen wie z. B. tierärztliche Praxen und Kliniken, die auf Landes- oder Bundesebene zur Subvention von Beratungsleistungen genutzt werden können.

Die Förderprogramme können differenziert werden nach:

  • Alter des Unternehmens
  • Größe des Unternehmens
  • Sitz des Unternehmens
  • Beratungsinhalten.

Gefördert werden Unternehmen in unterschiedlichen Unternehmensphasen:

  • vor der Existenzgründung in der Vorgründungsphase
  • nach erfolgter Existenzgründung bis zu Jahre in der Nachgründungsphase
  • etablierte Unternehmen, die älter als zwei Jahre sind
  • Unternehmen bei denen die Unternehmensnachfolge bzw. Praxisabgabe ansteht.

Die förderfähigen Beratungsinhalte umfassen sämtliche Fragen zur wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Unternehmensführung. Die Förderhöhe variiert zwischen 50 % und 80 % der maximal förderfähigen Beratungskosten. Beratungsleistungen für Unternehmen in Schwierigkeiten werden unabhängig von Alter und Standort bis zu 90 % gefördert.

Durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln können sich auch kleine und mittelständische Unternehmen qualifizierte Beratung leisten. Nach unserer Erfahrung haben nur wenige tierärztliche Praxen oder Kliniken in der Vergangenheit Beratungszuschüsse in Anspruch genommen.

Sprecht uns an und wir informieren gerne über die Möglichkeiten der staatlich bezuschussten Unternehmensberatung.[/vc_wp_text][/vc_column][/vc_row]