Qualitätsmanagement

Qualität steht für das Erfüllen von Erwartungen und Anforderungen. Gemäß der Musterberufsordnung für Tierärzte der Bundestierärztekammer steht in § 5 Abs. 5: „Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität ihrer Berufsausübung zu ergreifen. Sie sollen sich dabei des Kodex „Gute veterinärmedizinische Praxis“ oder anderer von den Kammern anerkannter Systeme bedienen.“

Von der Definition her geht es bei der Qualitätssicherung darum, ein hohes Niveau zu halten (z. B. bei der Hygiene oder bei der Durchführung einer Mammographie) und Gutes zu sichern. Qualitätsmanagement hat das Ziel, die Qualität kontinuierlich zu verbessern, Fehler zu analysieren, daraus zu lernen, eine Null-Fehler-Philosophie anzustreben und Gutes weiterzuentwickeln.

  • Ermittlung der Kundenerwartungen und der Kundenzufriedenheit
  • Ermittlung der Mitarbeitererwartungen und der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Ermittlung der Erwartungen der überweisenden Kollegen und der Überweiserzufriedenheit
  • Aufbau und Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems
  • Digitalisierung von Qualitätsmanagementsystemen